Hallo Sebastiano
Bei den Schlafwagen vom Typ T2 und T2S sehe ich erheblichen Klärungsbedarf.
1. Die Schlafwagen vom Typ T2 (Tourist 2-Bett) wurden nur von der CIWL (20 Wagen, erstes Baujahr 1968) und der SNCF (88 Wagen, erstes Baujahr 1973) beschafft. Nur am Rande erwähnt, in Spanien auf Breitspur gab es noch weitere 65 Schlafwagen vom Typ T2. Der T2-Schlafwagen hatte 18 Zweibett-Abteile, mit einer verschachtelten Anordnung auf zwei Höhenlagen. Das führte auf der Abteilseite zu unterschiedlich angeordneten und unterschieldlich grossen Fensten. Modelle dieser T2-Schlafwagen gab es in verschiedenen Varianten von Jouef und als Bausätze von RMA. (Lang ist es her!)
2. Die Schlafwagen vom Typ T2S (Tourist 2-Bett Schlieren) geht auf einen Vorschlag der Schweizerischen Wagons- und Aufzügefabrik Schlieren SWS zurück. Hier sind 17 Abteile mit gleichen Grundriss auf einer Ebene angeordnet. Von diesem Schlafwagentyp wurden ab 1974 63 Wagen gebaut. 16 gingen an die DB, 2 an die DSB, 33 an die FS, 2 an die NS, je 5 an die ÖBB und die SBB. Dieser Schlafwagen-Typ wird von verschiedenen Modellbahnfirmen angeboten.
3. Bezeichnung der SBB-Wagen
Mit dem Einsatz der T2S-Schlafwagen von der Schweiz nach Wien im Wiener Walzer und Schaffhausen-Rom führte die SBB ein neues Tarifschema ein. In den Universal-Schlafwagen war nebst dem Schlafwagenzuschlag im 3-Bett-Abteil (Tourist) einen Fahrschein 2. Klasse, im 2-Bett-Abteil (Double) und im 1-Bett-Abteil (Single) ein Fahrschein 1. Klasse erforderlich. Im neuen T2S-Schlafwagen verlangte die SBB für beide Abteilarten (2-Bettt T2S und 1-Bett T2S) einen Fahrausweis 1. Klasse. Auf Grund der Grösse (eher Kleinheit) der Abteile wurde jedoch der Schlafwagenzuschlag ermässigt. Aus diesem Grund bekamen die SBB-Wagen die Bezeichnung WLAm.
Wie lange diese Tarif-Eigenheit der SBB Bestand hatte, kann ich im Moment nicht sagen. Auf jeden Fall wurden die SBB-Wagen im Jahr 1985 auf WLABm umgezeichnet. Es kann angenommen werden, dass die Tarifänderung ebenfalls 1985 vorgenommen wurde. In diesen kleinen 2-Bett-Abteilen genügte dann bei 2er-Belegung ein Fahrausweis 2. Klasse, mit angepasstem Schlafwagenzuschlag.
Ich hoffe, ich konnte zur weiteren Verwirrung beitragen.
Gruss Hermann