Hallo Zusammen
Ich bin immer wieder erstaunt, wie schlecht sich die Presse informiert, welches Unwissen und welchen Schrott da geschrieben wird und weiter erstaunt, dass es so viele Mitmenschen noch glauben, jetzt nicht nur auf den Unfall am Gotthard bezogen. Leider gerade in diesem Fall, werden viele Mutmassungen gemacht, welche so einfach nicht stimmen.
In der Schweiz ist es so geregelt, dass ein EVU (Eisenbahnverkehrsunternehmen) gegenüber dem ISB (Infrastrukturbetreiber) in Schadensfall haftet, deshalb ist zwingend eine Haftpflichversicherung mit einer Deckung bis 100 Mio nötig, damit ein EVU überhaut eine SiBe (Sicherheits-Bescheinigung) erhält und verkehren darf. Ob nun das EVU am Schluss Regressforderungen gegenüber den verantwortlichen machen ist Sache der Juristen und auch erst dann möglich wenn die Ursache des Unfalls bekannt ist.
Die gesetze in diesem Bezug sind öffentlich einsebar.
- E-AGB-I, Ziffer 6: https://www.cit-rail.org/secur…2014-09-01.pdf?cid=328362
- AGB ISB Ziffer 3.3: https://www.sbb.ch/content/dam…hop/AGB-ISB_SBB_HBSAG.pdf
Der Zug wurde von SBB Cargo geführt (ob International oder National wüsste ich jetzt gerade nicht, bzw. müsste ich auch zuerst abklären). Das EVU welches den Zug führt ist für die technische und Betriebliche Kontrolle verantwortlich, besteht Unklarheit oder fehlt diese, ist wo nötig die Kontrolle nachzuholen. Somit hat ein EVU sehr wohl auch eine gewisse Verantwortung, auch wenn an diversen Orten alle nur auf den Firmern herumtanzen welche die Güterwagen warten. Die Güterwagen selbst werden nach gültigen ECM Normen in gahz Eropa gewartet, nebst der Verantwortung und den Normen basiert natürlich vieles auf Vertrauen, dass die gültigen Normen auch eingehalten werden und nicht einfach unterschrieben wird. Im Bahnbetrieb läuft aber ohne ein Vertrauen zueinander und aufeinander an der Basis praktisch nichts. Das ISB hat die Möglichkeit einen Zug auf ihrer Infrastruktur zu kontrolieren, das sind dan sogenannte TKI (Technische Kontrolle Infrastruktur), dort wird Stichprobenartig geschaut, ob die EVU, die ECM Stellen etc. ihre Arbeit auch richtig ausführen.
Wenn man sich die Schäden im Tunnel vor Augen führt, die Tragweite des Unfalls miteinbezieht, wird es vermutlich gut und gerne 1-3 Jahre dauern bis der Schlussbericht effektiv da ist und man die genaue Ursache kennt und diese auch schwarz auf weiss hat. Dann beginnt der Job der Juristen bezüglich, wer muss nun bezahlen.