Lgnss mit Scheibenbremsen maximal fahren darf.
Trägt ein Güterwagen am Schluss seiner Typen-Bezeichnung ein 's', ist er
für eine Vmax von 100 km/h zugelassen, trägt er ein 'ss', ist er für
120 km/h zugelassen.
Dazu ein interessantes Detail: 1968, nach der
Einführung der UIC-Beschriftungen, wurde dieses System m.E. nicht konsequent
übernommen. So wurde der ehemalige K 3 neu als Gms bezeichnet, der
kleinere K 2 als Gklm, beide Wagen waren aber für eine Vmax von 100 km/h
zugelassen ...
Die ganzen (internationalen und nationalen) Vorschriften zu dieser Thematik sind relativ komplex. Für das nachstehend gesagte würde ich also nicht (mehr) die Hand ins Feuer legen, trotzdem:
Die Vmax von Güterzügen ist abhängig
- von der Zusammensetzung des Zuges (Lok, Wagentypen),
- von der Bremsreihe (Bremsverhältnis in %),
- von der Zugreihe (z.B. abhängig von der Radsatzlast aller oder einzelner Wagen in t).
In Frankreich fahren (oder fuhren???) Güterzüge bereits mit 160 km/h. Auch in der Schweiz können bestimmte (Güter)züge > 120 km/h verkehren, ich denke da an die Postzüge ...
Die Infrastruktur erstellt zu Handen des operativen Personals Tabellen, welche u.a. auf Grund der Streckenneigung, der Gleisgeometrie und der Vorsignaldistanzen die Höchstgeschwindigkeit u.a. je Bremsverhältnis (Bremsreihe) für die Streckenabschnitte und Bahnhöfe festlegt...
Wer dazu noch mehr wissen möchte, kann sich mal durch die Fahrdienstvorschiften FDV R 300.5, Ziffer 3 kämpfen --- .