Hallo Adrian
Grundsätzlich hast du recht, aber für meien rund 45 RhB und MGB Loks habe ich mich mit dem Thema: Wieso hat die RhB keinen Zugschluss befasst. Den die RhB sowie die MGB sind seit 1985 davon befreit. Daher haben die RhB und MGB Wagen auch keine Zugschlusslampen eingebaut und keine Halterung um die Tafeln einzustecken. Daher auch Lokzüge hinten entweder 1x weiss oder dunkel, Pendelzüge hinten dunkel. Habe so über rund 3000 Fotos gemacht, um die genauen zustände für die Modellbahn zu haben. Danach habe ich mich dann den Vorschriften gewidmet. Das ganze FDV 300.1-300.15 gibt es als: "Mit Ausführungsbestimmungen der Rhätischen Bahn, Matterhorn Gotthard Bahn, Zentralbahn" Dabei ist der Vorteil, dass man nicht alles auf Zusatzblättern hat, sondenr blau markiert ist was bei den drei Schmalspurbahnen anders ist. Dort sind nämlich über die 15 Kapitel so einiges nebst den Geschwindikeiten anders.
Jedoch und jetzt kommts, die Vorgabe mit dem Zugschluss der RhB und MGb ist dort nicht geregelt, sondern dies ist auf einem Beiblatt. Dort steht dannw iederum auch, dass bei Strassenfahrten (z.B. Chur - Arosa oder Poschiavo - Tirano ein Zugschluss bei Nacht brennen muss, dies aber theoretisch nur auf dem Abschnitt der Strasse. Bei den neueren Fahrzeugen Komet, Allegra und Vorortspendel Chur (Be 4/4) hat es bereits einen roten Zugschluss. Bei den Loks, den RhB Steuerwagen sowie den MGB Steuerwagen gibt es Wahlweise dunkel, weiss oder rot. Einzig was auch Vorschrift ist, wenn Wagen dran (egal ob Lok oder Steuerwagen) dann 1x weiss.
Hier ein kleienr Auszug aus dem 300.2, das ganze Hochzuladen geht nicht, da Datei zu gross. Zumal ich nicht alle in pdf Form habe, teilweise auch "nur" als Ausdruck:
Bezüglich der Abschaffung der Zugschlusslampen bei der RhB gibt es noch folgende Niederschreibung eines pensionierten RhB Lokführers:
Manchmal weicht die Praxis vom Reglement ab. Die folgenden Aussagen betreffen die fest eingebauten Lichter an Triebfahrzeugen und Steuerwagen. Tragbare Schlusslichter werden keine mehr verwendet. Die RhB hat 1985 die Schlusslicher abgeschafft. Die Abschaffung verdanke sie dem damaligen Betriebschef, der das Fahrdienstreglement (FDR) 1985 total überarbeitet hat, das Gesamtwerk dem Bundesamt für Verkehr (BAV) zur Genehmigung einreichte und dort niemandem die Abweichung vom Schweizerischen Signalreglement aufgefallen ist.
Auf den Strassenstrecken in Chur und im Puschlav ist der rote Schluss bei Dunkelheit vorgeschrieben.
In der Praxis sind alle Varianten der hinteren Beleuchtung anzutreffen: Rot, Weiss, kein Licht . Pendelzüge zeigen hin und wieder Rot am Schluss der Pendelkomposition jedoch meist weiss oder gar nichts, der Schluss wird vom vorderen, weiter entfernten Führerstand geschaltet.
Eine weitere Abweichung von der Regel sind Streckenlokomotiven, die zum Rangieren eingesetzt werden. Sie können die Rangierbeleuchtung nicht anzeigen, und verkehren deshalb mit der normalen Streckenbeleuchtung. Der Tm 2/2 rangiert normalerweise mit drei weissen Lichtern auf beiden Seiten und kann ausserdem kein Rot anzeigen.
PS: Die Abweichungen der Loks im Rangierdienst sowie des Traktors sind z.B. auch im 300.2 AB RhB niedergeschriben.