Signalisation Typ N --- eine Frage an die Fachleute

  • Heute beim Warten im Bahnhof Brugg AG beobachtet:
    - Ein Lokzug steht vor einem roten Ausfahrts-Signal Typ N
    - Das Signal wird orange (keine Ziffer)
    - Die Lok fährt ab
    - Ungefähr im Moment wo der Führerstand auf der Höhe des Signals ist, wechselt dieses auf grün mit Ziffer 4
    - Ob er die letzte Anzeige noch gesehen hat oder nicht, weiss ich nicht.
    - Hat er sie nicht gesehen, gilt für ihn Ankündigung Halt aber keine Geschwindigkeitsbeschränkung (Fall a)
    - Hat er sie gesehen, gilt für ihn Ausführung 40 km/h, also eine Geschwindigkeitsbeschränkung (Fall b)


    Meine Frage: Ist das jetzt wirklich dem Zufall überlassen, ob für ihn eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 km/h gilt oder nicht? Im Fall a darf er theoretisch über 40 fahren, wenn er sicher ist vor dem HS noch halten zu können, obwohl für die nachher folgende Beschränkung auf Ausführung 40, die er nicht gesehen hat, vermutlich ein Grund besteht.

  • Signale wechseln (im Regelfall) immer nur in einen höheren, nie in einen tieferen Fahrbegriff. Von daher ist es unkritisch.

  • Signale wechseln (im Regelfall) immer nur in einen höheren, nie in einen tieferen Fahrbegriff. Von daher ist es unkritisch.


    Das ist ja genau der springende Punkt, der mich stutzig werden liess: Für mich ist "Ausführung 40" restriktiver (also tiefer) als "Ankündigung Halt", weil bei ersterer nur 40 und bei letzterer (theoretisch) schneller als 40 gefahren werden darf.

  • Die Zugüberwachung erfasst unterwegs aber die Geschwindigkeit, aus diesem Grund darf er nicht beliebig über dem Fahrbegriff fahren. Das Signal, welches Du gesehen hast, signalisierte dem Lokführer "Kurze Fahrt", also Halt vor dem nächsten Hauptsignal. Kurze Fahrt ist immer vMax 40 km/h, also spielt es für den Lokführer keine Rolle, ob er die "4" noch sah oder nicht. Bei L-Signalen ist die Kurze Fahrt mit zwei orangen Birnen signalisiert. Wenn bei einer normalen Ausfahrt das Signal aufgeht, kann während dem Fahren der Fahrbegriff hochsignalisiert werden, die Lok wird aber noch mit dem ZUB des vorher angezeigten Fahrbegriff geklemmt. Der Lokführer wird also durch das ZUB "gelenkt" und kann sich nur durch die Zugsüberwachungsbalise ZUB befreien. Im Führerstand ist ein ZUB Meldungsverwalter eingebaut, der anzeigt, welche maximale Geschwindigkeit nun zulässig gefahren werden darf. Es bringt also nichts, wenn beim Durchfahren des letzten Wagens beim Signal der Fahrbegriff hochsignalisiert wird und dies vom Fahrdienstleiter an den Lokführer gemeldet wird, da die Lok durch das ZUB beim Überfahren des Gleismagnetes "geklemmt" wird.

    Freundliche Grüsse aus dem Berner Seeland von Dominik

    Sammelt und fährt H0 / H0m / H0e ...von SBB über BLS und MOB bis zur RhB und Mariazellerbahn! 8)

    Instagram: gumoba96

  • Salut Röbi


    In diesem Fall müsste das vorangehende Signal Ankündigung 40 angezeigt haben (orange Lampe, Zahl 4). Das zur Diskussion stehende Signal zeigte bekanntlich anfangs Warnung (orange Lampe, keine Zahl). Also weiss der Lf, dass er beim nächsten Signal anhalten können muss. Zudem muss er aber immer noch im Kopf haben, dass er beim letzten Signal Ankündigung 40 erhalten hat. Und sofern er beim hier zur Diskussion stehenden Signal keine höhere Geschwindigkeits-Ausführung erhält (z.B. grüne Lampe, Zahl 6; Warnung ist keine Geschwindigkeitsangabe), fährt der Lf ab diesem Signal maximal 40 km/h.


    Etwas logischer erscheint es dir sicher beim Signalsystem L. Dort hätte er ja am Hauptsignal Ausführung 40 und am darunter liegenden Vorsignal Warnung. Das Signalsystem N dagegen muss Vor-und Hauptsignal in einem sein und basiert darauf, dass der Lf sich den Signalbegriff des vorangehenden Signals merken kann. Sowieso wäre es ja zu spät, wenn der Lf erst beim Ausführung 40 km/h zeigenden Signal beginnt zu bremsen!


    Ich hoffe, meine Erklärung ist verständlich!


    Gruss Julian

  • Dominik,


    Das von Röbi beschriebene Signal zeigte Warnung (orange Lampe, keine Zahl) und NICHT kurze Fahrt (orange Lampe, orange blinkender Balken)! Und Warnung ist eben nicht automatisch 40 km/h ;)


    Gruss Julian

  • Danke für eure Erklärungen. Aber klar ist es mir immer noch nicht.
    Wenn "Kurze Fahrt" angezeigt worden wäre, würde es mir einleuchten. Ich sah aber keinen horizontalen, blinkenden Balken. Allerdings bin ich da nicht hunterprozentig sicher. Es war definitiv keine Zahl.
    Wenn tatsächlich "Warnung" angezeigt wurde, wie ich meine, hätte der Lokführer ja keinen Anhaltspunkt zu wissen, dass er nur 40 fahren darf. Das vorherige Signal hat sicher "Warnung" angezeigt, weil ja "unser" Signal "Halt" angezeigt hat.

  • Vielen Dank für die Infos @Julian :D

    Freundliche Grüsse aus dem Berner Seeland von Dominik

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  • Wenn tatsächlich "Warnung" angezeigt wurde, wie ich meine, hätte der Lokführer ja keinen Anhaltspunkt zu wissen, dass er nur 40 fahren darf.

    Er sollte aber erwarten das ihm das nächste Signal "Halt" anzeigen kann (wenn er vorher "Warnung" gesehen hat). Und generell ist das starkes beschleunigen im Falle von Halt erwartet nicht wirklich so ideal ;)


    Gurti96: Es sind noch lange nicht alle Signale mit ZUB überwacht und seit wann teilen Fahrdienstleiter den Lf die Signalstellungen mit? ;)


    Martin

  • Röbi,


    Mit dem vorangehenden Signal meinte ich das Signal vor dem welches zuerst Warnung angezeigt hat. Denn an diesem vorangehenden Signal erkennt der Lf, dass er ab dem in deinem Fall Warnung zeigenden Signal maximal 40 km/h schnell fahren darf.


    Und sonst, insbesondere auch bei startenden Zügen, treffen sicher die Worte von Martin zu.


    Ich kann sobald ich am PC bin auch noch eine erklärende Grafik einstellen.


    Gruss Julian

  • So, nun wie versprochen hier noch eine kleine Visualisierung der zur Diskussion stehenden Situation:



    Quelle: Schweizerische Fahrdienstvorschriften FDV, 300.2 Signale, Beilage 2, Ziffer 4


    Gruss Julian

  • Danke für eure Erklärungen.


    Ich habe von dritter Seite noch einen Hinweis auf eine Vorschrift, die ich nicht kannte, bekommen: Fährt man mit einer Geschwindigkeit von <40 km/h an einem "Warnung" zeigenden Signal vorbei oder fährt man davor an, dann wird die Geschwindigkeit nicht mehr auf >40 km/h erhöht, solange kein entsprechendes Signal dies erlaubt.


    Dies macht für mich Sinn und ergibt die Lösung zu meinem Problem. Zusammen mit dieser Vorschrift ist "Ausführung 40" nicht restriktiver als "Warnung". Das Signal hat so also nicht von einem "höheren" auf einen "tieferen" Begriff umgeschaltet.