Zugschlussmarkierung nach Lust und Laune?

  • Besteht keine Pflicht bei einem Zug den Schlusswagen mit einem Schild oder einer Lampe zu markieren? In den letzten Tagen ist mir das bei einem Güterzug der von Giesshübel her Wiedikon durchfährt immer wieder aufgefallen. Einmal ist ein Schild als Markierung dran am nächsten Tag nicht. Der Zug ist nicht wirklich lang, eine Am 843 und meist zwei Wagen, manchmal auch nur einer.

    Gruss Erwin



    Wer rast, der verpasst das Leben.


    Kein Platz für weitere Sammelstücke ist nur eine faule Ausrede. ;) Es gibt für alles eine Lösung.

  • Der Zug holt die Wagen in Giesshübel ab und bringt sie Richtung Altstetten. Heute war der Zugschluss markiert, am Montag nicht. Meistens sind es Schiebewandwagen, heute ein Schiebewandwagen und ein Flachwagen mit Stahlprofilen. Die genaue Definition von Rangierfahrt und Streckenfahrt kenne ich nicht.

    Gruss Erwin



    Wer rast, der verpasst das Leben.


    Kein Platz für weitere Sammelstücke ist nur eine faule Ausrede. ;) Es gibt für alles eine Lösung.

  • Wenn die Hauptsignale einen Fahrbegriff zeigen ist es eine Zugfahrt. Dann muss auch der Schluss signalisiert sein. Egal was es für Fahrzeuge sind.


    Es kann natürlich schon sein dass da die Tafel mal vergessen ging.



    Gruss
    Patrik

  • Also drei Spitzenlichter, achte ich das nächste Mal darauf.

    Gruss Erwin



    Wer rast, der verpasst das Leben.


    Kein Platz für weitere Sammelstücke ist nur eine faule Ausrede. ;) Es gibt für alles eine Lösung.

  • Nein, ich meine die Haupt- und Vorsignale an der Strecke müssten einen Fahrbegriffzeigen zeigen wenn die von dir beobachtete Situation eine Zugfahrt sein soll. ;)

  • Ach so. Der Zug hat meist Rot und muss vor dem Signal halten. Bei Rangierfahrt fährt er nur nach den Zwergsignalen, richtig?

    Gruss Erwin



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    Kein Platz für weitere Sammelstücke ist nur eine faule Ausrede. ;) Es gibt für alles eine Lösung.

  • Das ist richtig, jeder Zug, welcher nicht rangiermässig unterwegs ist benötigt eine Zugschlussmarkierung.


    Bei Personenzügen ist es das rote Licht am Steuerwagen oder an der Lok. Bei Güterzügen gibt es zwei Varianten, entweder die Metallscheibe mit den beiden roten Dreiecken darauf oder eine blinkende Zugschlusslaterne.


    Doch fehlende Zugschlussmarkierungen sehe ich selten, ist auch gut so, da dies eigentlich streng reglementiert ist. Das hat seinen Grund aus der Vergangenheit: Früher gab es Stellwerke, deren Blockabschnitte durch Handrückmeldung bedient wurden. Das heisst, der Streckenblock wurde nicht automatisch frei wie bei den heutigen elektronischen Stellwerken oder Relaisstellwerken Domino 67 und 69. Der Streckenblock blieb belegt, bis der Fahrdienstleiter per Tasten-oder Knopfdruck dem Nachbarbahnhof rückmeldete, dass der Zug vollständig angekommen ist.


    Und wie stellte er dies fest? Er musste dann nach draussen schauen / gehen, ob die Zugschlusstafel / Zugschlussblinker angebracht ist oder nicht. Falls keine Zugschlussmarkierung vorhanden war, konnte er trotzdem noch kontrollieren, ob der Zug vollständig ist oder nicht: Wenn die Kupplung ein Dreieck bildet und die Kupplung nicht runterhängt, hat der Zug sicher keinen Wagen verloren, sondern nur der Rangierer hat vergessen den Zugschluss anzubringen. Erst nach der Kontrolle durfte eben der Fahrdienstleiter die Vollständigkeitsrückmeldung machen, dann wurde der Block wieder frei und der Nachbarbahnhof konnte den nächsten Zug schicken...


    Da gab es oft ein Donnerwetter, wenn man die Meldung vergessen hat, so wurde es mir erzählt :crylaugh:


    Auch im 2014 wird dies immer noch praktiziert, vor allem in der Westschweiz, im Jura auf der Linie Tavannes - Moutier und auf der Linie Glovelier - Porrentruy.

    Freundliche Grüsse aus dem Berner Seeland von Dominik

    Sammelt und fährt H0 / H0m / H0e ...von SBB über BLS und MOB bis zur RhB und Mariazellerbahn! 8)

    Instagram: gumoba96

  • Noch eine kleine Ergänzung zu später/früher Stunde...:


    Zur Signalisierung des Zugschlusses gibt es keine Unterscheidung zwischen Güter- und Personenzug, jede erlaubte Zugschluss-Signalisierung kann angebracht werden:



    Trotzdem wird es meistens wie von Dominik beschrieben gehandhabt. Doch konnte ich bereits Personenzüge beobachten, wo der Zugschluss nur mit einer Metallscheibe signalisiert wurde:



    Das erste Bild zeigt den Zugschluss eines IC Zürich HB - Bern und das zweite Bild den Zugschluss eines Dienstzuges Zürich Herdern - Bern. Zugegebermassen ist der zweite Zug kein eigentlicher Personenzug und auf dem Bild auch nur als Rangierfahrt unterwegs. Davor verkehrte er aber als Zug, deshalb das nach wie vor montierte Zugschlussschlid.


    Eine weitere Bedeutung kann der Zugschluss übrigens bei Stellwerkstörungen erhalten.


    Gute Nacht, gruess Julian

    Einmal editiert, zuletzt von bahn.photos () aus folgendem Grund: Präzisierungen

  • Danke Julian für Deine Antworten.
    Zu den Bildern. Die Zugschluss- Scheibe wurde montiert, weil die Dosto- Wagen keine Zugschlussbeleuchtung eingebaut haben.
    Deine Ausführungen zu diesem Thema sind absolut korrekt. Der Zugschluss (Scheibe, Lampe oder Blinklicht) hat heute sicher nicht mehr den Stellenwert, wie vor anno Dazumal, da die Strecken nun meist mit Gleisfrei- Meldeeinrichtungen versehen sind. Bei einer Zugstrennung würde das heute sofort auffallen, wenn ein Zugsteil auf der Strecke stehen bleibt. Der Blockabschnitt würde nicht mehr in die Grundstellung (frei) zurück fallen, und ein nachfolgender Zug würde am entstprechenden Signal angehalten.

    Gruess usem MoBa Chäller
    Adrian
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    Überzeugter Vollblut Eisenbahner 8)

    Gleissystem: 2- Leiter DC H0, Digitalsystem: ESU; Steuerung: Traincontroller Gold 9.0
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  • @ Cebu Pacific


    Ob es eine Zugfahrt oder eine Rangierfahrt auf die Strecke ist erkennst du an folgenden Merkmalen:


    - Signalanlage Strecke --> Zugfahrt = Hauptsignale zeigen einen Fahrbegriff an, Rangierfahrt auf die Strecke = Zug fährt nach den Rangiersignalen (dies müssen nicht zwingend Zwerge sein).
    - Dienstbeleuchtung Lok --> Zugfahrt mit Wagen = Dienstbeleuchtung der Lok 3x weiss und hinten gegen die Wagen 1x weiss, Rangierfahrt Strecke = 2x weiss vorne und 1x weiss hinten gegen die Wagen.


    Theoretisch ist es egal ob Zugfahrt oder Rangierfahrt auf die Strecke, bei den Normalspurbahnen ist der Zugschluss nach wie vor Pflicht. Jedoch traff ich gerade letztens ein Kollege aus dem Rangier in Luzern, der sagte mir man habe ihnen beim letzten Weiterbildungstag gesagt, neu dürfe man laut Reglement SBB Cargo die Zugschlusscheibe am Tag weglassen. Ich habe jedoch das dazugehörige blätchen noch nicht gesehen und werde nach wie vor den Zugschluss auch bei Tag stecken.


    Aber bitte aufpassen, z.B. bei der MGB und der RhB ist kein Zugschluss erforderlich, da fahren Lokzüge hintne dunkel evtl. noch 1x weiss aber höchstselten mit 1x rot. Auch Pendelzüge haben meist hinten dunkel (NEVA Pendel, RhB). Daher das öffentlich herunterladbare FDV 300.1-300.15 ist nur für Normalspurbahnen in der Schweiz gültig, die AB FDV für Schmalspurbahnen weichen teilweise massiv davon ab.

  • Daher das öffentlich herunterladbare FDV 300.1-300.15 ist nur für Normalspurbahnen in der Schweiz gültig, die AB FDV für Schmalspurbahnen weichen teilweise massiv davon ab.


    Da muss ich Dir ein wenig widersprechen. Das FDV ist für alle Bahnen in der Schweiz gültig, egal ob Normal oder Meterspur (ausgenommen z. B. sind Seilbahnen). Die Abweichungen werden aber in den Ausführungsbestimmungen (AB) der entsprechenden Eisenbahnverkehrsunternehmung (EVU) speziell geregelt, z. B. Geschwindigkeiten bei Fahrbegriffen. Die AB werden aber wiederum vom BAV genehmigt.

    Gruess usem MoBa Chäller
    Adrian
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  • Hallo Adrian


    Grundsätzlich hast du recht, aber für meien rund 45 RhB und MGB Loks habe ich mich mit dem Thema: Wieso hat die RhB keinen Zugschluss befasst. Den die RhB sowie die MGB sind seit 1985 davon befreit. Daher haben die RhB und MGB Wagen auch keine Zugschlusslampen eingebaut und keine Halterung um die Tafeln einzustecken. Daher auch Lokzüge hinten entweder 1x weiss oder dunkel, Pendelzüge hinten dunkel. Habe so über rund 3000 Fotos gemacht, um die genauen zustände für die Modellbahn zu haben. Danach habe ich mich dann den Vorschriften gewidmet. Das ganze FDV 300.1-300.15 gibt es als: "Mit Ausführungsbestimmungen der Rhätischen Bahn, Matterhorn Gotthard Bahn, Zentralbahn" Dabei ist der Vorteil, dass man nicht alles auf Zusatzblättern hat, sondenr blau markiert ist was bei den drei Schmalspurbahnen anders ist. Dort sind nämlich über die 15 Kapitel so einiges nebst den Geschwindikeiten anders.


    Jedoch und jetzt kommts, die Vorgabe mit dem Zugschluss der RhB und MGb ist dort nicht geregelt, sondern dies ist auf einem Beiblatt. Dort steht dannw iederum auch, dass bei Strassenfahrten (z.B. Chur - Arosa oder Poschiavo - Tirano ein Zugschluss bei Nacht brennen muss, dies aber theoretisch nur auf dem Abschnitt der Strasse. Bei den neueren Fahrzeugen Komet, Allegra und Vorortspendel Chur (Be 4/4) hat es bereits einen roten Zugschluss. Bei den Loks, den RhB Steuerwagen sowie den MGB Steuerwagen gibt es Wahlweise dunkel, weiss oder rot. Einzig was auch Vorschrift ist, wenn Wagen dran (egal ob Lok oder Steuerwagen) dann 1x weiss.


    Hier ein kleienr Auszug aus dem 300.2, das ganze Hochzuladen geht nicht, da Datei zu gross. Zumal ich nicht alle in pdf Form habe, teilweise auch "nur" als Ausdruck:



    Bezüglich der Abschaffung der Zugschlusslampen bei der RhB gibt es noch folgende Niederschreibung eines pensionierten RhB Lokführers:

    Manchmal weicht die Praxis vom Reglement ab. Die folgenden Aussagen betreffen die fest eingebauten Lichter an Triebfahrzeugen und Steuerwagen. Tragbare Schlusslichter werden keine mehr verwendet. Die RhB hat 1985 die Schlusslicher abgeschafft. Die Abschaffung verdanke sie dem damaligen Betriebschef, der das Fahrdienstreglement (FDR) 1985 total überarbeitet hat, das Gesamtwerk dem Bundesamt für Verkehr (BAV) zur Genehmigung einreichte und dort niemandem die Abweichung vom Schweizerischen Signalreglement aufgefallen ist.
    Auf den Strassenstrecken in Chur und im Puschlav ist der rote Schluss bei Dunkelheit vorgeschrieben.
    In der Praxis sind alle Varianten der hinteren Beleuchtung anzutreffen: Rot, Weiss, kein Licht . Pendelzüge zeigen hin und wieder Rot am Schluss der Pendelkomposition jedoch meist weiss oder gar nichts, der Schluss wird vom vorderen, weiter entfernten Führerstand geschaltet.


    Eine weitere Abweichung von der Regel sind Streckenlokomotiven, die zum Rangieren eingesetzt werden. Sie können die Rangierbeleuchtung nicht anzeigen, und verkehren deshalb mit der normalen Streckenbeleuchtung. Der Tm 2/2 rangiert normalerweise mit drei weissen Lichtern auf beiden Seiten und kann ausserdem kein Rot anzeigen.


    PS: Die Abweichungen der Loks im Rangierdienst sowie des Traktors sind z.B. auch im 300.2 AB RhB niedergeschriben.

  • Seit anderhalb Wochen ist mir dieser Eingangs beschriebene Güterzug täglich begegnet. Letzte Woche war nie ein Schild daran das den Zugschluss markiert aber gestern, vielleicht ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk, hing ein nagelneues Schild am letzten Wagen. ;)

    Gruss Erwin



    Wer rast, der verpasst das Leben.


    Kein Platz für weitere Sammelstücke ist nur eine faule Ausrede. ;) Es gibt für alles eine Lösung.