Eine Vorschrift hat Bruno Lämmli noch vergessen; der vordere Pantho ist zu heben wenn hinter der Lok einer oder mehrere Kesselwagen befinden, natürlich nur wenn sie Brennstoffe geladen haben oder anderes gefährlichess Zeugs, gilt nicht für Bier und Wein.
Ein- oder zwei Pantographen
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Soweit ich informiert bin wird bei Gefahrengut bei der Zugmaschine der vordere Stromabnehmer in Betrieb gesetzt.
Gelten ZSC- und SCB-, etc. -Fans im vordersten Wagen denn nicht als Gefahrengut? -
Gelten ZSC- und SCB-, etc. -Fans im vordersten Wagen denn nicht als Gefahrengut?
Nein, aber ev. als Sondermüll -
Doch, doch, Röbi du hast recht: Wie von Bruno Lämmli erwähnt, siehe Panoramawagen. Da diese Personen immer wieder den Kopf zum Fenster raus halten um Pyros zu zünden, Knallpetarden abzufeuern und ihre Gesänge an jedem Bahnhof kund zu tun, funktionieren sie also mindestens den hinter der Lok laufenden Wagen zum Panoramawagen um. Deshalb muss der vordere Pantho gehoben werden . Dies habe ich (ironischerweise) so schön erkannt (siehe wie Oski) jetzt singe ich eins...(spiele leider kein Instrument)
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spiele leider kein Instrument
Lieber Olli
manchmal muss man zum Spielen eben nur schlucken können...
herzliche Grüsse
Oski -
Ja genau, jetzt versteh ich...mach ich auch gerade...