DB , das allerletzte!!!

  • Hallo Roger,


    in Biel ist es ähnlich. Die Parkbussen werden durch die Securitas erteilt. Die Wächter sind so wild, dass die Scheibenwischer in der Stadt alle quitschen und regelmässig gefettet werden müssen... :D

  • Wobei die privaten Wächter (Securitas usw.) keine Bussen verteilen dürfen, wenn sie nicht zu zweit sind, Wenn auf dem Bussenzettel nur eine Unterschrift ist, ist er ungeültig und darf nicht belastet werden! Nur ein beeiderter Beamter darf allein Bussen verteilen, das wissen leider viele nicht, Securitas-Mitarbeiter gelten als Privatpersonen und wenn sie Bussen verteilen müssen sie zwingend zu zweit sein: Ich habe erfolgreich in unserer Gemeinede reklamiert als ich eine Parkbusse erhielt von der Privatetpolizei die die Gemeinde angestellt hatte, seit dem kommen einmal in der Woche - in der Regel am Mittwoch - die Gemiendepolizei von Caslano zu uns hoch und verteilen Bussen wie wild! :lol:

    Ich habe eigentlich nichts gegen Anwälte, aber einen mag ich gar nicht, aber irren ist menschlich!




    Grüsse


    Fredy

  • Hallo Malcantone


    ...wenn sie nicht zu zweit sind...


    Deine Aussage interessierrt mich. Voher kommt sie?


    Gruss


    Le "Welsch" du Forum

  • hallo eurocity,



    ganz einfach Angestellte von sogenannten schwarzen Sheriffs sind Privatpersonen und keine Beamten, also müssen sie zu zweit sein, dass einer Zeuge ist, so einfach ist das:


    Du darfst als normaler Bürger auch keine Verhaftung durchführen, das wäre eine klassische Amtsanmassung! Diese Personen in Fanatasie Uniformen, eben meistens schwarz, haben auch keine Weisungsbefugnis!

    Ich habe eigentlich nichts gegen Anwälte, aber einen mag ich gar nicht, aber irren ist menschlich!




    Grüsse


    Fredy

  • Malcantone41


    So einfach ist es nicht.


    ...keine Verhaftung durchführen...
    die Polizei auch nicht, nur der Staatsanwalt!


    ...Du darfst als normaler Bürger auch keine Verhaftung durchführen, das wäre eine klassische Amtsanmassung...
    Ein Bürger kann keine Amtanmassung begehen! Er ist keine Amtsperson!


    Somit ist es mit den Securitas noch nicht geklärt. Ich werde in Biel schauen wie es genau ist, ich kenne dort jemand.


    PS: ich bin nicht "binggelig", ich möchte nur wissen ob ich in Zukunft meine Parkbussen wegwerfen kann :D


    Gruss


    Le "Welsch" du Forum

  • Ein Bürger kann keine Amtanmassung begehen! Er ist keine Amtsperson!


    Das ist ja gerade der Sinn und Zweck der Amtsanmassung, nämlich, dass eine Person vorgibt ein Amt auszuüben, dass sie gar nicht inne hat.


    Und Polizisten können sehr wohl verhaften. Die Polizeihaft gilt max. 24h, danach muss ein Gericht die Haft anordnen. Auch die Staatsanwaltschaft kann nur 24h Polizeihaft anordnen.

  • Danke Bemoler,


    es gibt halt immer ein paar Ungläubige, die es besser wissen, Ich als ehemaliger Militärpolizist, sollte dies auch wissen, wir hatten aber nur Weisungsbegugnis* bei Militärpersonen, Zivilpersonen standen "nicht zur Verfügung", ausser wir machten Kontrolle mit der Kantonspolizei. * Wir standen eigentlich vom 1.Tag bis zum letzten Tag des WKs unter dem Schildwachbefehl! Aber heute besteht ja die Militärpolizei fast ausnahmslos aus Berufssoldaten.

    Ich habe eigentlich nichts gegen Anwälte, aber einen mag ich gar nicht, aber irren ist menschlich!




    Grüsse


    Fredy


  • Das ist ja gerade der Sinn und Zweck der Amtsanmassung, nämlich, dass eine Person vorgibt ein Amt auszuüben, dass sie gar nicht inne hat.


    Und Polizisten können sehr wohl verhaften. Die Polizeihaft gilt max. 24h, danach muss ein Gericht die Haft anordnen. Auch die Staatsanwaltschaft kann nur 24h Polizeihaft anordnen.


    Das ist auch nicht ganz richtig (wie die Halbwahrheiten in den vorhergehenden Beträgen) - Du liegst mit dem letzten Satz falsch: Die Staatsanwaltschaft kann sehr wohl längere Haft anordnen. Zum Beispiel Untersuchungshaft. Die 24 Stunden-Frist gilt für die Polizei (dahe auch der Name). Nach Ablauf dieser Zeit muss der Verhaftete der Staatsi zugeführt sein, die über den weiteren Verbleib des Verhafteten entscheidet. In diesen 24 Stunden muss die Polizei alle Rapporte und sonstigen Akten geschrieben haben, sowie möglichst viele Beweise und Aussagen zusammentragen, um der Staatsanwalt einen weiterghenden Haftgrund zu liefern (Verdunkelungsgefahr, Fluchtgefahr oder Fortsetzungsgefahr). Ist von vornherein klar, dass keiner der drei Gründe gegeben ist, hat die Polizei keine Veranlassung den Häftling der Staatsanwaltschaft zuzuführen und muss ihn sofort entlassen. Ärgerlich ist das! Vor allem weil der Glünggi ja keineswegs unschuldig ist. Meistens ist der schon wieder draussen unterwegs, während der Polizist immer noch an seinen Verhaftsakten und am Rapport schreibt....


    Ein Wort zur Gültigkeit der 'Busse' nur bei zwei Securitas-Wächtern. Erstens: Die Polizei hat in der Schweiz das Gewaltmonopol: Private können grundsätzlich keine Bussen schreiben. Den Zettel, den man bisweilen von Privaten unter dem Scheibenwischer vorfindet - mit Einzahlungsschein und allem was auch auf einer Busse draufsteht, ist noch keine Busse, sondern bestenfalls eine 'Umtriebsentschädigung'. Wird diese bezahlt, ist die Sache erledigt. Wenn nicht muss der Anzeigeerstatter, also der Securitas, Hauswart oder sonst als Befugte festgelegte Privatperson die Angaben der Polizei zustellen, die dann die richtige Busse ausstellt. Dieses Vorgehen gilt auf Privatgrund, falls dort durch den Eigentümer ein Audienzverbot beantragt wurde. Dies mal grundsätzlich.
    Jetzt ist es aber so, dass einzelne Gemeinden die Kontrolle des ruhenden Verkehrs privaten Firmen aufgetragen haben (billiger als ausgebildete Polizisten). Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Feststellung von angeblichen Übertretungen nur von nichtvereidigten Privatpersonen erhoben werden, die nicht mehr Rechte als jeder Normalbürger hat. Wird gegen eine solche Busse Einsprache erhoben, wird der Aussteller der Busse als nur als Zeuge befragt. Der Tatbestandsbeweis muss aber durch die Polizei erbracht werden. Mit der Doppelpatrouille will sich die Gemeinde einfach besser absichern. Vom Gesetz her ist es nicht zwingend, dass es bei privaten Anzeigeerstattern zwei sein müssen. (Auch Polizeiangehörige sind besser zu zweit, wenn Aussage gegen Aussage droht)


    So, Oberlehrer ist fertig! - Hab schliesslich längst Feierabend :miffy:

    Gruss Roger


    95 von 121 grünen Ae 6/6


    Die Katze schläft im Lärm; nur die Stille weckt sie, wenn die Mäuse rascheln.

  • Du liegst mit dem letzten Satz falsch: Die Staatsanwaltschaft kann sehr wohl längere Haft anordnen. Zum Beispiel Untersuchungshaft. Die 24 Stunden-Frist gilt für die Polizei (dahe auch der Name). Nach Ablauf dieser Zeit muss der Verhaftete der Staatsi zugeführt sein, die über den weiteren Verbleib des Verhafteten entscheidet.


    Mein letzter Satz war tatsächlich falsch es sind 48h und es ist natürlich nicht Polizeihaft sondern U-Haft. Eine U-Haft die länger als 48h ist muss aber vom Zwangsmassnahmengericht angeordnet werden.


    (Auch Polizeiangehörige sind besser zu zweit, wenn Aussage gegen Aussage droht)


    Dazu habe ich bei der Talksendung Lanz vor kurzem ein nettes Beispiel aus Deutschland gehört. Dort wurde ein langjähriger Mandant und Pizzalieferant des bekannten TV-Anwalts Lensen mit einer Laserpistole beim Zuschnell-Fahren "erlegt". Nun wars aber so, dass ein Polizist etwas weiter vorne stand um von weitem zu beobachten welche Autos man erlegen kann und dies dem Kollegen mit der Laser-Pistole jeweils zurief. Als man seinen Mandanten dann rausnahm hat nur einer der beiden Polizisten die Geschwindigkeit vom Lasergerät abgelesen, der andere war nachwievor am Beobachten des Verkehrs. Scheinbar müssen in D aber min. 2 Polizisten die Geschwindigkeitsmessung der Pistole bezeugen können (wahrscheinlich zeichnet die nix auf?!?)
    Als der Anwalt davon erfuhr erhob er Einsprache gegen die Busse (ansonsten hätte sein Mandant ihm während 2 Monaten keine Pizza liefern können) und da die Polizisten bei der Einvernahme so ehrlich waren und bestätigen, dass nur einer die Geschwindigkeit abgelesen hat gabs nen Freispruch :rolleyes:

  • In D Tragen die Polizisten auch noch Bügelfalte, Hemd und Mütze....


    Hier Bevorzugt man ja Schlabberhosen in Kampfstiefeln, T-Shirt und Bascap... :whistling:

    Fahre und Sammle SBB, BLS, SOB und DB in AC, bevorzugt von Märklin und Hag.


    NORDSEE IST MORDSEE!

  • Bemoler
    @Malcantone


    mit der Amtsanmassung habt ihr natürlich recht. Ich bitte um Entschuldigung für die falsche Uebersetzung von D in F.
    Ich habe es mit dem Amtsmissbrauch verwechselt.


    Betreffend "Verhaftung" durch die Polizei bleibe ich aber bei meiner Behauptung.
    Sie kann nur eine Anhaltung (Art. 215 STPO) oder eine vorläufige Festname machen (Art. 217 STPO). Aber keine "Verhaftung".


    Gruss


    Le "Welsch" du Forum

  • Die Voraussagen im Sommer für eine nicht Winterfite DB sind nun eingetroffen. Im Sommer funktionieren die Weichenheizungen Dank überschüssigem Wind und Solarstrom bestens. ;) :D


    Eigentlich tragisch zu sehen wie eine Bahngesellschaft kaputt gespart und gemanagt wird. Vielleicht hat es auch System und ist so gewollt?

    Gruss Erwin



    Wer rast, der verpasst das Leben.


    Kein Platz für weitere Sammelstücke ist nur eine faule Ausrede. ;) Es gibt für alles eine Lösung.

  • Erwin,


    und als Krone setzen sie noch eine 460er drauf verm. (Finische oder Norwegische)! Was sind denn das für Anfänger von Journis? :lol:

    Ich habe eigentlich nichts gegen Anwälte, aber einen mag ich gar nicht, aber irren ist menschlich!




    Grüsse


    Fredy

  • Was sind denn das für Anfänger von Journis?

    Deswegen tut man auch gut daran, nicht alles zu glauben, was sensationslüsterne selbsternannte Hüter der Moral von sich geben :nono:

  • Deswegen tut man auch gut daran, nicht alles zu glauben, was sensationslüsterne selbsternannte Hüter der Moral von sich geben

    Da stimme ich zu. Der Gerechtigkeit halber spiele ich mal den Advocatus Diaboli: Nur weil einer blind ist, braucht er kein ehrlicher Mensch zu sein. Ich würde mich doch sehr wundern, ob ihm in der zweiten Klasse niemand geholfen oder seinen Platz angeboten hätte. ?(

    Gruss Roger


    95 von 121 grünen Ae 6/6


    Die Katze schläft im Lärm; nur die Stille weckt sie, wenn die Mäuse rascheln.

  • Nur weil einer blind ist


    Roger hat natürlich schon recht, "Blind" ist kein geschützter Titel. Damit wird eine Sehbehinderung beschrieben, die eine gewisse prozemtuale Seheinschränkung beinhaltet. Meine Nachbarin ist auch blind. Trotzdem erkennt sie Vorbeigehende problemlos und spricht sie mit Namen an, sofern es die "Richtigen" sind. Nein, nein, sie hört nicht einfach besser oder erkennt die Stimme, sie sieht besser als Null Prozent, ist also nicht wirklich blind.
    herzliche Grüsse
    Oski

    signatur_egos.jpg

    ...auch Nichtraucher können süchtig sein nach Zündhölzern!

  • Ich wollte mit meiner Aussage keinesfalls die Behinderung herunterspielen, die ein schweres Schicksal darstellt. Aber nur weil einer blind ist, enthebt es ihn nicht von der Pflicht, sich an Regeln und Gesetze zu halten. Selbstverständlich ist auf sein Gebrechen Rücksicht zu nehmen und gewisse Zugeständnisse die damit zusammenhängen sollen unbedingt berücksichtigt werden, aber eine Behinderung bedeutet nicht Rechtsfreiheit.

    Gruss Roger


    95 von 121 grünen Ae 6/6


    Die Katze schläft im Lärm; nur die Stille weckt sie, wenn die Mäuse rascheln.

  • Ich wollte mit meiner Aussage keinesfalls die Behinderung herunterspielen


    Ich auch nicht, wenns noch keiner gemerkt hat, ich meine die schöne Foto einer 460 Lok, von wegen DB!! :hi:

    Ich habe eigentlich nichts gegen Anwälte, aber einen mag ich gar nicht, aber irren ist menschlich!




    Grüsse


    Fredy

  • Ja Fredy, Du meintest die Behinderung der Journalisten. Das ist schon klar. :D

    Gruss Roger


    95 von 121 grünen Ae 6/6


    Die Katze schläft im Lärm; nur die Stille weckt sie, wenn die Mäuse rascheln.