Reparatur Kostenvoranschlag

  • Ich habe dem Schweizer Importeur eine 10 Jährige ESU Lok der Engineering Edition zur Reparatur gesendet. Dies im Auftrag von ESU selber. Da sie selber keine ESU Modelle mehr Reparieren, die älter als 6 Jahre sind.


    Somit den Elektronischen Reparatur Auftrag des Importeurs Ausgefüllt und auch den Hacken gesetzt bei «Kostenvoranschlag gewünscht» – 2 Fach Ausgedruckt und ein Exemplar Unterschrieben und zusammen mit dem Modell an den Importeur gesendet.


    Dieser hat mir nun nach 3 Wochen den Kostenvoranschlag gesendet. In welchem er Aufgelistet hat. Was alles ersetzt werden muss. Das Einzige, was nicht Repariert werden kann. Sind z.T. Optische Anbauteile.


    Einen Preis wird nirgends genannt noch ist einer Aufgeführt oder ein Pauschale genannt. Also habe ich nicht 14 Tage gewartet, um den Kostenvoranschlag zurückzusenden. Somit umgehend Unterschrieben und per Post zurückgesendet.


    Jetzt ist das ESU Modell zurück. Es ist alles Repariert, bis auf ein paar Optische Anbauteile. Welche im Kostenvoranschlag genannt wurden.


    Mit dabei ist auch eine Reparatur Rechnung für die Teile, welche sie Ersetzt haben. Diese Rechnung muss innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum bezahlt werden. Rechnungsbetrag ist CHF 200.00.


    Ich habe heute umgehend einen eingeschrieben Brief an den Importeur gesendet zusammen mit der Kopie Ihres Kostenvoranschlag Nr. xxxx. Das ich die Rechnung als nichtig und gegenstandslos betrachte und somit per Altpapier entsorgen werde. Da ihr Kostenvoranschlag Nr. xxx keinen Betrag enthält, noch einen Pauschalbetrag genannt wird. Somit ist das jetzt nicht mein Problem, wenn sie Intern Kommunikation Probleme haben und die Linke Hand nicht weiss, was die rechte Hand macht.


    Ich zu dem das erste und letzte Mal ein Produkt gekauft habe in der Schweiz, wo sie Importeur sind. Da Kaufe ich diese Produkt gleich selber im Ausland und lasse es mir in die Schweiz Liefern. Ebenso wird auch eine weitere ESU Lok der Engineering Edition nicht an sie zur Reparatur gesendet. Obwohl sie in der Schweiz gekauft wurde. Diesen Schweizer Händler gibt es inzwischen nicht mehr. Diese werde ich an einen Fachhändler im Ausland senden. Der ESU Reparaturen macht und Garantie Arbeiten von ESU. Dieser macht normal nur für Kunden aus DE, FR, IT, AT,etc. diese Reparaturen und Garantie Arbeiten. Ausgenommen sind Kunden aus der Schweiz mit Wohnsitz in der Schweiz und das Selbe mit Schweden, Norwegen. Da die nicht in der EU mit dabei sind.


    Mal warten, was für eine Antwort der Importeur zurückschreibt. Das zweite ESU Modell ist inzwischen beim Fachhändler im Ausland und wird da kostenlos Repariert. Er wird mir eine E-Mail senden. Wenn ich das Modell wieder Abholen kann in etwa 3 Wochen. Dann fahre ich wieder mit dem Zug und Bus dahin.

  • Du hast einen Kostenvoranschlag unterschrieben und zurückgeschickt, obwohl er keine Preisangabe enthielt? Damit hast Du nach meinem Verständnis jeden beliebigen Preis akzeptiert.

    Viele Grüße

    Rainer

  • Hallo Roman,

    da begibst Du Dich auf Glatteis.

    Je nach dem, was genau defekt ist, könnte es eventuell noch auf Kulanz repariert werden, aber dass muss eindeutig und unmissverständlich - vorher - abgeklärt werden. Du erwähnst ja selber, die Fa ESU würde keine Reparaturen mehr von ihren eigenen Loks ausführen, welche älter als 6 Jahre sind. Da können doch Dritte für diesen Umstand nichts dafür.


    Auch kommt es darauf an, ob die Reparatur als solches im technischen Sinne einwandfrei zu Deiner Zufriedenheit erledigt wurde? D.h. läuft die Lok wieder und erfüllt sie ihre diversen Funktionen oder nicht? Auch kommt es darauf an, was denn defekt war? Also wegen einem einzelnen Haftreifen oder Tröpfchen Öl wäre CHF 200.- überrissen, aber selber habe ich das bisher noch nie erlebt. Handelt es sich um ein Sturzopfer oder Unfallschaden, dann kann schnell mal die Reparatur höher ausfallen, als der Neupreis der Lok es Wert ist.


    "Einfach" eine Reparatur nicht bezahlen wollen, das halte ich für eine etwas egoistische, und kurzfristig gedachte Idee. Für eine Juristerei ist der Betrag viel zu klein, für beide Seiten. Aber es sind ja nicht nur Kunden, welche manchmal unzufrieden sind und daher beim Dienstleister XY kein Kunde mehr sein wollen. Es gibt auch ebenso Geschäfte und Betriebe, welche nachvollziehbar, bestimmte Kunden nicht mehr haben wollen... Die Betriebe welche noch Reparaturen ausführen, sind heute schon und langfristig noch viel mehr, am längeren Hebel. Beinahe egal, um welches Produkt es sich handelt.


    Nur wegen einer ungenügenden Kommunikation, dafür ausgeführten Reparatur, CHF 200.- nicht bezahlen wollen, da machst Du Dir langfristig keinen Gefallen. Ich erlebte bei der Migros genau das umgekehrte: ich wollte einen älteren Staubsauger behalten, und statt sofort die Reparatur ausgeführt, haben sie mich 3 x mit einem Kostenvoranschlag "eingedeckt" und als endlich die Reparatur ausgeführt wurde, kostete es viel weniger als gedacht.


    Gruss

    Hermann

    Analog ist cool:)

  • Hallo Roman, hallo zusammen


    Wir können doch da auch Klartext reden... Der ESU-Importeur in der Schweiz ist ja die Firma Arwico in Ettingen BL (damit ganz in meine Nähe gelegen...).


    Mag sein, dass Arwico in Sachen Piko Modelle, deren Umsetzung und Preisgestaltung (vor allem in Deutschland) einen gewissen Ruf hat - eher nicht so gut, wie das sein könnte...


    In dieser Geschichte hier von dir Roman, häufen sich aber gerade die Fragezeichen. Was ich so lese: 10 jährige ESU-Lok - ist es eine Gravita? - ESU Deutschland will und kann diese vielleicht gar nicht mehr reparieren, weshalb wohl arwico ins Spiel kam, Anfrage für einen Kostenvoranschlag, dieser wurde erstellt und gesandt, doch die Kosten - für das soll ja ein Kostenvoranschlag sein - waren Roman nicht klar (was nicht heisst, dass tatsächlich davon nichts gestanden hätte), Annahme für sich, die Reparatur koste nichts, sie wurde in Auftrag gegeben - per Unterschrift - die Lok kam offenbar zur vollen Zufriedenheit repariert zurück, Kosten dafür CHF 200.- - auf die Rechnung folgte nun der eingeschriebenen Brief...


    Zuerst einmal, die Arwico Website gibt ziemlich viel Informationen preis - so auch die beiden Mitarbeiter, die Service und Reparaturen ausführen - beide inkl. Direktwahlnummer...

    Den einen der Beiden - Franz Thomann - kenne ich aus den Zeiten, wo er in Reinach BL seinen kleinen aber sehr feinen Modellbahnladen führte. Für ihn lege ich meine Hand ins Feuer!


    Das Ganze wirkt auf mich auch nicht so, dass da Roman über den Tisch gezogen wurde. ESU-Lokomotiven sind sehr komplexe elektronisch-elektromechanische "Wunderwerke" - eine 10 Jährige Lok überhaupt repariert zu bekommen stufe ich schon als sehr gut ein. Dazu CHF 200.- als Reparaturkosten - für diesen Betrag kommt man gewöhnlich nicht sehr weit (vgl. mit einer Reparatur an einem Auto, einer Waschmaschine

    oder an einem sonstigen technischen Gerät).


    Nur zu gerne würde ich einmal einen Blick auf den Kostenvoranschlag und die Rechnung werfen. Warum? Mir geht es darum, dass da der Sturm nicht noch grösser wird und die beteiligten Parteien gut miteinander klar kommen...


    Gerne bin ich bereit, die Dokumente durchzusehen - gerne per PN - das Angebot steht...

    Gruss Christian


    Meine Fotos; Eisenbahnen (Schwerpunkt Gotthard) und Dampfschiffe: https://www.flickr.com/photos/134896793@N03/ - aktuelles Avatarbild zur Erinnerung an den im Schnee versunkenen Gotthard am 17. April 1999.

  • So ich habe mich Erkundigt an diversen Orten. Alle sagten mir dasselbe. Sofern auf dem Kostenvoranschlag einen Preis oder Pauschalpreis genannt wird oder dieser mit 5± angegeben ist, gilt dieser. Ist kein Preis angegeben oder bei der Preisangabe ein strich ist oder durchgestrichen ist. Ist die Reparatur kosten los. Egal ob der Artikel noch Garantie hat oder diese bereits abgelaufen ist. Ebenso ob dies dann auf dem Kostenvoranschlag Vermerkt oder Angegeben ist. Das Einzige, was zählt ist. Was bei «Reparatur Total» steht. Ist dasselbe, wie wenn man in einem Geschäft einkauft und am Regal steht der Preis XX und an der Kasse beim Bezahlen wird der Finale Preis gemacht und Angegeben und da dann für denselben Artikel der Preis XY steht. Muss auch dieser Bezahlt werden und nicht der Preis XX.


    Da auf Ihrem Kostenvoranschlag weder einen Preis noch Pauschalpreis genannt wird. Sondern bei «Reparatur Total» nur ein strich ist. Müssen sie diesen nicht bezahlen. Somit gilt dies laut Gesetzt «als kostenlos» und der Importeur macht da auf «Kulanz» oder gibt «Kulanz». Da sie den Kostenvoranschlag in der angegeben Frist an den Importeur zurückgesendet haben. Ist dieser Verbindlich. Dies für den Importeur und Sie.



    Unten den Kostenvoranschlag. Ich habe meine Adresse und Auftragsdaten geschwärzt.

    ARWICO kostenvoranschlag_de_class77_01-2023.pdf

    (Es kann sein das bei der Datei, das heutige Datum steht oder zusehen ist. Das ist so, da ich heute Adressen und Auftragsdaten geschwärzt habe. Vor dem Veröffentlichen.)

  • Ich persönlich würde nie annehmen, dass eine Reparatur einer 10-jährigen Lok gratis sei - das macht überhaupt keinen Sinn. Wenn man eine Leistung in Anspruch nimmt und diese zur vollen Zufriedenheit ausgeführt wird, sollte man auch dafür bezahlen!


    Gruss, Hansruedi

  • Ich denke, die haben sich Mühe gegeben und es repariert.

    Auch finde ich 200.- einen angemessenen Preis.

    Bring mal was anderes zur Reparatur, was zehn Jahre alt ist.

    Da heisst es schnell " Keine Ersatzteile, kaufen Sie was neues!"

    Oder das Ersatzteil ist teurer als eine neues Gerät.


    Sei froh,fährt die Lok wieder und zahle die Rechnung.

    Alles andere ist nur unnötiger Aufwand und schadet,wenn Du Dich aufregst

    Einmal editiert, zuletzt von mittelweg ()

  • Ich weiss ja nicht, ob Arwico die Reparatur eigenhändig ausgeführt hat…


    Denke mal das Modell wurde in Beschau genommen, das alleine kostet was. Dann nach DE senden, ET hervorsuchen (gem KV 2x, raucherzeuger „reparieren“ (vermutlich repariert, da ET nicht mehr an Lager ich hab zumindest nichts gefunden) zurücksenden DE - CH und das alles hoffentlich gut verpackt, versichert und auch noch schnell… Das kostet nunmal Geld… schliesslich hat dafür auch einer Arbeit geleistet und Marge muss auch sein.


    MoBa ist kein günstiges Hobby - zumindest seit 1997 war es das nie - vielleicht war das vorher anders. Aber da bestand eine V200 aus gefühlten 12 Teilen. Allgemein finde ich: Wer sich so ein materielles Hobby leisten kann gehört so oder so zu einem privilegierten Kreis… zumindest in materieller Hinsicht, denn wer sich ewig über des schnöden Mammons grämt, wird auch nie glücklich, und das letzte Hemd hat gottseidank keine Taschen. 4 Franken für‘s Glacé darf jeder in die Ewigkeit mitnehmen.


    Heute muss ja alles filigran sein - da gibt es die Wahl zwischen billigem Plastik oder überteuertem Messing. Und in Sachen Technik muss heute alles rauchen wie eine Brissago, leuchten wie ein Weihnachtsbaum und tönen wie das Vorbild…


    Kleine persönliche Fussnote: ja, die gravita ist echt n hübsches Ding.


    Das sollte dich weiter nicht ärgern, denn wennauch teuer bezahlt, hast du jetzt ein echt cooles Modell.

    Bischi :hi:

  • Grundsätzlich ist es legitim und in vielen Fällen angebracht, einen Kostenvoranschlag zu verlangen. Aber...


    Ein seriöser Kostenvoranschlag welcher diesem Begriff auch nach kommt, ist mitnichten schnell gemacht, sondern (sehr) aufwändig. Es sei denn, wenn ein bestimmtes Modell ganz bestimmte modellspezifische Defekte aufweist. Z.B. wenn die H0 Fulgurex Ee 3/4 nicht mehr (gut) fährt, dann muss man nicht mit dem Stromabnehmer bei der Fehlersuche beginnen wollen, sondern es wird das gesprungene Kunststoff-Zahnrad sein. Oder wenn gewisse Chargen der Märklin De 6/6 (Seetalkrokodil) nicht mehr "laufen", dann wird es nicht am Motor liegen, sondern weil wichtige Teilbereiche Zinkfrass haben.


    Wenn es unbekannte Defekte allgemeiner Art sind, dann dauert die Suche danach (was für einen Kostenvoranschlag unabdingbar ist) oft genau so lange, bei H0 Modellen, wie die eigentliche Reparatur. Unter einem Wert von CHF 150/200.- ergibt ein echter seriöser Kostenvoranschlag keinerlei Sinn. Da ist der Kunde besser bedient, wenn die Reparatur ausgeführt wird, oder aber gesagt wird, der Kunde könne (müsse) das Modelll entsorgen, eine Reparatur oekonomisch nicht durchführbar.


    Und der springende Punkt scheint doch in der von Roman geschilderten Situation zu sein, ob ein Produktionsfehler vorliegt, oder Eigenverschulden und nicht der Kostenvoranschlag. "Eigenverschulden" ist ein vielseitiger Begriff. Ich hoffe ich lebe noch ein bischen, aber wenn ich mal nicht mehr lebe, können nachfolgende Besitzer beim Hersteller nicht geltend machen: HAG, Märklin, Roco, Lima, Lematec sei schuld, wenn klar als 100% Digital deklarierte Modelle, nicht mehr Digital sind. Obwohl es an Hand von der Bestellnummer, vom Karton und auch aus der Anleitung zweifelsfrei daraus hervorgeht, dass es sich um ein Digitalmodell handeln muss. Und trotzdem blitzen bei einigen meiner Märklin H0 Digital Modellen beim Umschalten Lämpchen statt Dioden auf und man hört den Umschaltklick vom Relais :D.


    @ Lokidoktor:

    Am günstigen waren Märklin Modelle möglicherweise wohl um 1962 - 1970 herum. Jedenfalls deutlich günstiger, als in den 1950-er Jahren und ende 1970-er Jahre wieder deutlich ansteigend. Was aber auch mit Vereinfachungen zu tun hatte. Kein Lichtwechsel mehr, kein Standlicht mehr, teils weniger Achsen angetrieben usw. Am teuersten waren Märklin Produkte wohl zwischen 1935 - 1940, mindestens was die Kaufkraft angeht. Das war mit ein Grund, wieso auch Märklin nach Trix-Express auf die Spur H0 setzte. Die halb manuell, halb maschinell à la Manufaktur ausgeführte grösseren Spuren rentierten nicht mehr so sehr. Das Märklin Flaggschiff CCS 66/12921 kostete 1934/35 also vor fast 90 Jahre, gemäss Katalogangabe CHF 425.- Damals für nur ein Spielzeug, eine ungeheure Summe. Und auch in Spur 0 kostete das Märklin Krokodil 1934 CHF 160.- und stieg bis 1940 auf CHf 225.-


    Gruss

    Hermann

    Analog ist cool:)

  • Ich muss schon ein wenig schmunzeln.

    Fakt ist, die Lok wurde wieder repariert. Und ich vermute mal, das war im Grundsatz auch das Ziel.

    Dann verstehe ich leider nicht ganz, wieso jetzt auf den Kostenvoranschlag gepocht wird. Bezahle doch einfach die Dienstleistung, die sehr wahrscheinlich auch professionell durchgeführt wurde. Nicht zu bezahlen ist auch nicht die Art des feinen Mannes.

    Liebe Grüsse
    Roger2


    Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert 8)

  • Mich verwundern ein wenig die Argumente, die hier vorgebracht werden, mag zwar alles richtig sein, was hier geschrieben wurde, geht aber leider am Kern der Sache vorbei. Die Frage ist doch, ob eine Firma, die einen Kostenvoranschlag über null Franken abgibt, am Ende doch 200 Franken verlangen kann.

    Sinn eines Kostenvoranschlages ist es, dem Kunden die Möglichkeit zu geben, zu entscheiden, ob er die Reparatur überhaupt zu dem Preis haben möchte.

    Wenn ich die ESU Artikelnummer aus dem Kostenvoranschlag in der Suche eingebe, finde ich eine Class 66/77 zum Preis von 369€, was heute 354 Franken sind. Da finde ich 200 Franken Reparaturkosten schon heftig und ich hätte vermutlich von der Reparatur Abstand genommen.

    Mich interessiert jetzt die Stellungnahme der Firma. Ich hoffe, wir werden, zumindest in groben Zügen, auch darüber informiert.

    Unabhängig vom Ausgang würde ich für mich die Konsequenz ziehen, keine weiteren Produkte dieses Herstellers zu kaufen. Nach sechs Jahren den Reparaturservice einzustellen ist nicht kundenfreundlich.


    Unabhängig davon sollte man allerdings auch in Beschwerdebriefen immer höflich bleiben, das erhöht die Chance auf eine gütliche Einigung😉


    Gruß

    Robert

  • Hallo zusammen


    Danke Roman für das Einstellen des KV!


    Ich sehe es auch so, dass da Arwico Fehler gemacht hat, der KV nicht konsistent ist (es ist eine Begründung angekreuzt, warum die Reparatur eben nicht auf Kulanz ausgeführt wird, eben „unsachgemässe Benutzung“; jedoch fehlt ein Betrag, bzw. es ist der Strich gesetzt. Diese Informationen widersprechen sich…


    Jetzt kann man das so wie Roman machen, oder nachfragen, was jetzt Sache ist - hätte ich so gemacht.


    Die Reparatur ist ausgeführt, die Rechnung kommt (weil wohl derjenige, der die Reparatur erledigte auch nicht wusste, dass da ein fehlerhafter oder zumindest unklarer KV versendet wurde.

    Auch hier kann man so reagieren wie Roman oder nachfragen…


    Die Reparatur wurde ja offenbar in Ordnung ausgeführt. Der Betrag wirkt auf mich nicht daneben, da schliesse ich mich den Vorschreibern an.

    Das Argument von Robert, dass die Reparatur ja halb so viel wie eine neue Lok kostet, müsste individuell betrachtet werden. Das Problem hier: ESU legt normalerweise keine Lok gleich wieder auf. Wem also genau die zu reparierende Lok wichtig ist, wird wohl nicht eine andere, neue wollen. Umgekehrt dann, wem das nicht (so) wichtig ist.


    Aus meiner Sicht und mit den zur Verfügung stehenden Informationen sollte das aus Sicht Arwico auf einen Kulanzentscheid hinauslaufen, vielleicht einen zähneknirschenden


    Roman empfehle ich, die Reaktion zu überdenken und lieber einmal mehr nachfragen - es gäbe Telefone in dem Land😉

    Auch finde ich die Zeilen über Arwico und das zukünftige Reparieren im Ausland „starker Tobak“…

    Gruss Christian


    Meine Fotos; Eisenbahnen (Schwerpunkt Gotthard) und Dampfschiffe: https://www.flickr.com/photos/134896793@N03/ - aktuelles Avatarbild zur Erinnerung an den im Schnee versunkenen Gotthard am 17. April 1999.

  • Die Frage ist doch, ob eine Firma, die einen Kostenvoranschlag über null Franken abgibt, am Ende doch 200 Franken verlangen kann.

    Den Ärger hättest Du Dir mit wenig Aufwand ersparen können, indem Du bei der Rückäußerung des Importeurs, die statt einer Summe oder einer 0 nur einen Strich enthielt, kurz nachgefragt hättest, ob tatsächlich auf Dich Kosten bei einer Reparatur zukommen oder nicht. Sich einfach auf einen Strich zu verlassen "kostet nix", wäre mir bei einer solchen Sache schlicht weg zu wenig . . .

    Gruss Günther

  • Sich einfach auf einen Strich zu verlassen "kostet nix"

    Das erachte ich schlicht als naiv. Nach Ablauf der Garantie ist nie etwas gratis.

    Gruss Roger


    95 von 121 grünen Ae 6/6


    Die Katze schläft im Lärm; nur die Stille weckt sie, wenn die Mäuse rascheln.

  • Nach Ablauf der Garantie ist nie etwas gratis

    ... manchmal schon. Es gibt kein Garantie, dass man nach Ablauf der Garantie, noch Garantie zugestanden bekommt. (ohne kostenpflichtige Verlängerung). Es hängt konkret von der Situation ab. Bei Autos 1:1 bin ich in letzter Zeit, öfters mal angenehm überrascht worden, dass die Hersteller u. Garagisten grosszügiger sind, als auch schon.


    Also ich würde es als eine riesen Schweinerei empfinden, oder gelinde diplomatisch ausgedrückt: ein grosses Missverständnis, wenn das einzige Eigenverschulden des Kunden war, überhaupt das Produkt (neu) gekauft zu haben. Es wäre unseriös, wenn die Lok bei üblicher sachgerechter Behandlung den Geist aufgibt und der Kunde soll auch noch Schuld daran sein?!?


    In allen anderen Fällen, missglückte Verberbesserungen, Umbauten, Entgleisungen mit Beschädigungen, oder gar "Abstürze", fehlgeschlagene Reparaturen und jedwelche andere eigenmächtige Eingriffe, das sollte bei Spielzeugen hoffentlich noch erlaubt sein, dann aber selbstverständlich gänzlich auf eigenes Risiko.


    Roman hat nicht geschrieben, welche Art Defekt denn vorgefallen ist? Ich meine nicht die in kommerzieller, rechtlicher Sicht, sondern was konkret der technische Defekt an seinem Modell war? Wenn jemand einen Artfremden Decoder einbaut, die elektrische Schaltung abändert, oder das Modell auf Analog umbaut. usw. solche Sachen sind "eigenverschulden".


    Und 6 Jahre, das ist doch noch kein Alter?!? 60 Jahre ist halb-alt, das wäre Jhrg. 1963, so ab 1950 und älter, bis 1892, das ist ein altes Eisenbahn-Modell.

    Gruss

    Hermann

    Analog ist cool:)

  • …es steht doch im KV drin, gemäss diesen Angaben wurde der Raucherzeuger getauscht sowie ein Teil der Anbauteile die defekt waren oder fehlten, nicht aber alle.

    Die Lok ist gemäss denn Angaben eine Class 77 - das ist die grosse sechsachsige Diesellok mit im Original ziemlich archaischer Technik, doch eben robust und stark - auffallend auch das kleine englische Lichtraumprofil.


    Und der Raucherzeuger ist nicht mehr nur ein einfaches und einfach einsteckbares „Rohr“ von Seuthe - das ist selbst eine komplexe Einheit, die wohl aus einer ebenso komplexen Lok aus- und wieder eingebaut werden muss..


    Lest nochmals den oberen Teil des KV - dort ist die „Schuldfrage“ bez. des Defekts angekreuzt…

    Ich habe auch schon einiges „kaputtgeflickt“ bzw. „kaputt-umgebaut“ - dann wäre und bin ich froh, wenn ich die Lok repariert bekomme oder die Ersatzteile dazu…

    Gruss Christian


    Meine Fotos; Eisenbahnen (Schwerpunkt Gotthard) und Dampfschiffe: https://www.flickr.com/photos/134896793@N03/ - aktuelles Avatarbild zur Erinnerung an den im Schnee versunkenen Gotthard am 17. April 1999.

  • Da weder die Moderatoren noch der Foreninhaber auf den eingeschriebenen Brief vom 09.09.2023 Reagiert haben und nicht gelöscht haben. Steht nun dieser Text da.



    Da man dieses Thema ja, in diesem Forum NICHT selbst LÖSCHEN kann.


    Den besagten Brief wurde an Sie am 12.09.2023 – 09:32 Uhr Zugestellt. Also hatten sie genügend Zeit!



    Ich werde diesen obenstehenden Text und den Angehängten Brief NICHT löschen!

  • Mich würde ja wunder nehmen, wieso du das Thema nun plötzlich löschen möchtest? Plötzlich gemerkt, dass du auf dem falschen Dampfer bist?


    Vielleicht wäre es (meine Meinung) besser, du würdest das Forum verlassen!

  • Hoi zäme


    Ja, ist mir auch nicht ganz klar. Aber wenn es Roman so wichtig ist, könnte man ihm ja den Gefallen tun. So interessant ist dieses Thema ja auch wieder nicht.


    Ich gestatte mir sodann als absoluter Laie in Sachen BR die Frage, ob die Class 77 wirklich eine Diesellok ist, vielleicht weiss jemand mehr?


    Gruss Barni